Der Schulpersonalrat bestimmt gleichberechtigt bei der Regelung aller personellen, sozialen, organisatorischen und sonstigen Maßnahmen im Bereich der Dienststelle Schule mit. Er hat Beschwerden der Bediensteten entgegenzunehmen und ggf. für Abhilfe zu sorgen. Er hat darauf zu achten, dass die zugunsten der Beschäftigten geltenden Gesetze und Verordnungen, Verträge und Verwaltungsvorschriften eingehalten werden. Bei Maßnahmen der oberen oder obersten Schulbehörde, die einzelne Bedienstete betreffen, wird er über die zuständige Stufenvertretung angehört (Quelle: https://phvn.de/index.php/wir-sichern-ihre-rechte/55-personalrat/454-aufgaben-der-lehrerpersonalraete).
Der Personalrat wird alle 4 Jahre neu gewählt.